Die Spanische Präsidentschaft hat die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als eine ihrer Prioritäten definiert. Mit der Vorlage für eine Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung hat sie ihr Versprechen in die Tat umgesetzt.
Hauptanliegen der Richtlinie (RL) ist der grenzübergreifende Opferschutz. Der RL Entwurf sieht vor, dass der einer Person in einem Mitgliedstaat gewährte Schutz in jedem anderen Mitgliedstaat, in den die betreffende Person umzieht oder umgezogen ist, aufrechterhalten und fortgesetzt wird. Dieser Schutz schließt selbstverständlich auch Kinder ein. Die RL definiert eine geschützte Person als “eine Person, deren Leben, physische oder psychische Integrität, Freiheit oder sexuelle Integrität Gegenstand des Schutzes ist, der aufgrund einer durch den Anordnungsstaat erlassenen Schutzmassnahme gewährt wird”[1].
Es gibt dabei zwei Haken. Es ist 1.) nicht klar, ob die Ratspräsidentschaft diese Initiative starten darf, und 2.) ob der Opferschutz in die Kompetenz der EU fällt oder nur nationalstaatlich geregelt werden darf.
1.) Initiativen für Gesetzesvorlagen gehen in der Regel von der EU Kommission aus, aber mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 kann auch der Rat Gesetzgebungsverfahren starten. Der Vorschlag der Spanischen Regierung zur Europäischen Schutzanordnung wird unterstützt von Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden (Deutschland ist nicht dabei!)
Auf Ratsebene haben aber nun einige EU Mitgliedsstaaten – wie auch die EU Kommission – Bedenken angemeldet. Hauptproblem ist Rechtsgrundlage (Artikel 82). In einigen EU-Mitgliedstaaten werden nationale Opferschutzmassnahmen in strafrechtlichen Verfahren getroffen, in anderen Mitgliedstaaten jedoch als zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich angesehen. Die Kommission will vielleicht einen eigenen Vorschlag machen. Die Kommission ist gegen Art. 82 und gegen den Aufgabenbereich, wie ihn der Rat definiert.
2.) Aus einzelnen Mitgliedsländern wurden Subsidiaritätsbedenken angekündigt – also ob die EU in diesem Bereich ueberhaupt entscheiden darf. Der Deutsche Bundesrat hat zum Beispiel schon seine Opposition signalisiert
Das Europäische Parlament ist mitbestimmend in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Gleich zwei Ausschüsse, der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellungspolitik (FEMM), diskutieren und entscheiden gleichberechtigt die Position des EP. Das EP wird die Beratungen zur Opferschutz-RL in der kommenden Woche in beiden Ausschüssen starten. Das Problem ist aber, dass es kein verbindliches Dokument des Rates bzw. der Präsidentschaft gibt, da sich die Vorlage komplett ändern kann (Rechtsgrundlage, Inhalt). Deswegen wissen FEMM und LIBE z. Zt nicht, auf welcher Grundlage sie die Änderungsanträge formulieren sollen. Deadline fuer Anderungsantrage ist bis jetzt der 2. Juni.
Die Grünen im EP begrüßen die Initiative der Spanischen Präsidentschaft. Selbstverständlich hat für uns der Opferschutz höchste Priorität, wie immer die Rechtsgrundlage in dieser RL definiert wird. Allerdings gehen unsere Forderungen weiter. Seit Jahren fordern wir mit Nachdruck von der EU-Kommission, endlich ein umfassendes Rechtsinstrument, d.h. eine Richtlinie vorzulegen, um Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen wirksam bekämpfen zu können[2].
Für die konkrete Überarbeitung des vorläufigen Präsidentschaftsvorschlags greifen die Grünen im Europaparlament gerne auf Anregungen zurück. Bitte senden an: franziska.brantner@europarl.europa.eu.
[1] Europäische Union, Der Rat, 22 Januar 2010, Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung, S. 9
[2] Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 26 November 2009 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, B7-139/2009.